Aufsichtsrechtliche Offenlegungspflichten gemäss «FINMA-Rundschreiben 16/1 Offenlegung - Banken»


Seit dem 1. Januar 2013 ist in der Schweiz die neue Eigenmittelverordnung (ERV) nach Basel III in Kraft. Die vorliegende Offenlegung basiert auf dem FINMA-Rundschreiben 2016/1 «Offenlegung Banken». Die Zähringer Privatbank als Institut des Kleinbankenregimes erfüllt die Offenlegung gemäss diesem FINMA-Rundschreiben jährlich. Die Publikation erfolgt in Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften.

Detaillierte Darstellung der Eigenmittel

per 31.12.2022